Allgemeine Bestellbedingungen
RECHNUNGEN
Mit Lieferung der auf der Vorderseite der Bestellung beschriebenen Artikel und Posten (die „Waren“) sendet der Verkäufer eine
Rechnung in zweifacher Ausfertigung an Northern Digital Inc. (im Folgenden „NDI“), die folgende Angaben enthält: Bestellnummer, NDI-Teilenummer,
Artikelnummer, Beschreibung der Waren, Größen, Mengen, Stückpreise, Zwischensummen und Summen.
LIEFERUNG
Die Waren müssen korrekt beschrieben, verpackt und so gesichert sein, dass sie die geltenden Transportvorschriften erfüllen, damit sie
ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen. Sie müssen NDI innerhalb der auf der Vorderseite der Bestellung angegebenen Frist geliefert werden, es sei denn,
der Verkäufer kann zu einem früheren Zeitpunkt an NDI liefern. Werden Waren nicht innerhalb der vorgegebenen Frist geliefert,
ist NDI berechtigt, die Bestellung der nicht wie zuvor beschrieben gelieferten Waren und etwaiger bereits gelieferter Waren, die aufgrund der
Nichtlieferung der zuvor beschriebenen Waren nicht effektiv und gewerblich genutzt werden können, nach vorheriger Mitteilung an den
Verkäufer zu stornieren. Bei einer solchen Stornierung ist NDI berechtigt:
- a) alle bereits gelieferten Waren, die nicht effektiv und kommerziell genutzt werden können, auf Risiko und Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden
und alle von NDI für diese Waren an den Verkäufer geleisteten Zahlungen zurückzufordern, und
- b) vom Verkäufer etwaige zusätzliche Kosten zurückzufordern, die NDI bei der Beschaffung anderer Waren als Ersatz für die Waren,
deren Bestellung storniert wurde, entstanden sind.
Sofern nicht anders vereinbart, ist NDI berechtigt, die Annahme von Waren, die per Nachnahme geliefert werden, zu verweigern.
Werden Waren mehr als zehn (10) Tage vor dem vorgegebenen Termin geliefert, kann NDI:
- a) die Annahme der Waren verweigern, oder
- b) die Lieferung der Waren annehmen und sie entweder innerhalb einer angemessenen Frist auf Risiko und Kosten des Verkäufers an diesen
zurücksenden oder sie behalten. Waren, deren Annahme verweigert wird oder die zurückgesendet werden, werden vom Verkäufer erneut gemäß diesen Bedingungen
geliefert. Entscheidet sich NDI dafür, die Waren zu behalten, so gilt für die Berechnung des Zahlungstermins für diese Waren
der vorgegebene Liefertermin und nicht der tatsächliche Zeitpunkt der Lieferung.
Ungeachtet des Vorstehenden haftet keine der Parteien für Schäden aufgrund von Verzögerungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind,
die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, und nicht von ihnen verschuldet wurden. Wird eine solche Verzögerung durch Verzögerungen bei einem Subunternehmer des Verkäufers verursacht und bestätigt besagter Subunternehmer dies schriftlich, haftet der Verkäufer
nicht für die Verzögerung, sofern alles, was von diesem Subunternehmer bereitgestellt werden sollte, nicht rechtzeitig aus anderen Quellen beschafft werden konnte,
um die vorgegebene Lieferfrist einzuhalten. DER VERKÄUFER MUSS NDI UNVERZÜGLICH SCHRIFTLICH BENACHRICHTIGEN, WENN ER VON
EINEM EREIGNIS ERFÄHRT, DAS ZU VERZÖGERUNGEN FÜHREN KÖNNTE.
EIGENTUM UND RISIKO
Das Eigentum an den Waren und alle damit verbundenen Risiken gehen bei Lieferung auf NDI über, unbeschadet des Rechts auf Ablehnung oder
Stornierung, das NDI erwachsen kann.
ÄNDERUNGEN
Benachrichtigt NDI den Verkäufer über Änderungen an: (a) den Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Beschreibungen, denen die Waren
entsprechen sollen, (b) der Versandart und Verpackung oder (c) der Zeit oder dem Ort der Lieferung, so wird die Zustimmung des Verkäufers zu diesen Änderungen vorausgesetzt, ohne dass es einer
Änderung des Preises der Waren oder des Liefertermins bedarf, es sei denn, er benachrichtigt NDI innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer solchen Änderungsmitteilung
von NDI. Ändert sich der Warenpreis oder Liefertermin des Verkäufers infolge der von NDI mitgeteilten Änderungen, hat der Verkäufer zehn (10)
Tage nach Erhalt einer solchen Änderungsmitteilung von NDI Zeit, um NDI über den geänderten Warenpreises oder Liefertermin zu
informieren. Erhält der Verkäufer nach Übermittlung einer solchen Mitteilung an NDI nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Mitteilung bei
NDI eine geänderte Bestellung von NDI zur Bestätigung der vom Verkäufer mitgeteilten Änderungen, so gelten die Änderungen des Verkäufers als von NDI nicht akzeptiert
und die ursprüngliche Änderungsmitteilung von NDI gilt als annulliert. Darüber hinaus gilt die ursprüngliche Bestellung von NDI als
storniert.
STORNIERUNG
NDI kann diesen Auftrag jederzeit ganz oder teilweise stornieren, indem NDI den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis setzt. Versäumt es der Verkäufer,
die Waren gemäß dieser Bestellung zu liefern, oder erfüllt er diese Bedingungen anderweitig nicht oder wird er
insolvent oder zahlungsunfähig, haftet NDI gegenüber dem Verkäufer in keiner Weise nach dem Gesetz, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig für eine solche Stornierung. In allen anderen Fällen
einer Stornierung durch NDI besteht der Umfang der Haftung von NDI darin, die angemessenen Kosten für die unfertigen Erzeugnisse für hiernach fällige Lieferungen
innerhalb von (30) dreißig Tagen nach dem Stornierungsdatum zu bezahlen, zuzüglich der angemessenen Kosten für vorhandene unfertige Erzeugnisse für
Lieferungen, die innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Stornierungsdatum fällig werden, jedoch mit Ausnahme aller Artikel und Komponenten von Artikeln,
die vom Verkäufer ohne Weiteres verwendbar oder weiterverkaufbar sind.
PREIS
NDI darf kein höherer Preis in Rechnung gestellt werden als der zuletzt vom Verkäufer für dieselben Artikel berechnete oder angebotene Preis,
es sei denn, ein höherer Preis wird durch diese Bestellung oder eine geänderte Bestellung genehmigt. Der Verkäufer garantiert, dass die Preise für die Waren nicht ungünstiger sind als diejenigen,
die derzeit anderen für gleiche oder ähnliche Artikel und gleiche oder geringere Mengen gewährt werden. Sollte der Verkäufer während der
Gültigkeit dieser Bestellung die Preise für andere senken, verpflichtet er sich, den vergleichbaren Preis ebenfalls im Rahmen dieser Bestellung für NDI zu senken.
INSPEKTION UND PRÜFUNG
Handelt es sich bei den Waren um andere als handelsübliche Artikel des Verkäufers, unterliegen diese Waren der Inspektion und Prüfung durch
NDI, soweit dies zum gegebenen Zeitpunkt und am jeweiligen Ort praktikabel ist, einschließlich während der Herstellungsphase und in jedem Fall vor der endgültigen Abnahme. Nimmt NDI eine Inspektion
oder Prüfung in den Räumlichkeiten des Verkäufers vor, stellt der Verkäufer ohne zusätzliche Kosten in angemessenem Umfang Einrichtungen
und Hilfestellungen für die Sicherheit und den Komfort der Inspekteure von NDI bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bereit. Keine Inspektion oder Prüfung, die vor der Endkontrolle und Abnahme
durchgeführt wird, entbindet den Verkäufer von der Verantwortung für Mängel oder eine anderweitige Nichterfüllung der Anforderungen dieser Bestellung.
ABLEHNUNG
NDI kann die Waren durch eine Mitteilung an den Verkäufer ablehnen, wenn der Verkäufer die Bestimmungen der Absätze 2 oder 7 dieser
Bedingungen nicht einhält. Ferner kann NDI durch eine Mitteilung an den Verkäufer innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen oder einer längeren
Frist, wenn dies vernünftigerweise notwendig ist, alle Waren zurückweisen, die nicht den Anforderungen dieser Bestellung entsprechen. Bei Ablehnung der Waren nach der Lieferung gehen das Eigentum an den Waren und alle damit verbundenen Risiken
unverzüglich auf den Verkäufer über. In diesem Fall kann NDI die Waren nach eigenem Ermessen an den Verkäufer zurücksenden oder sie im Besitz von NDI belassen, wobei in beiden Fällen
jegliche Kosten für Lagerung, Handhabung, Transport und andere verbundene Kosten zu Lasten des Verkäufers gehen. Abgelehnte Waren werden nicht ersetzt,
es sei denn, NDI erteilt diesbezüglich konkrete schriftliche Anweisungen. Nach Erhalt der Ablehnungsmitteilung erstattet der Verkäufer NDI unverzüglich alle
bereits für die abgelehnten Waren geleisteten Zahlungen zurück.
ZAHLUNGEN
Die Rechnung des Verkäufers wird gemäß den auf der Vorderseite dieser Bestellung angegebenen Bedingungen bezahlt. Sind keine konkreten Zahlungsbedingungen angegeben,
so gilt eine solche Rechnung als innerhalb von ca. 30 Tagen nach Lieferung der Waren zahlbar.
Entsprechend werden alle eingegangenen Nettorechnungen innerhalb von ca. 30 Tagen netto bezahlt. Lieferanten wird außerdem eine Skontooption von 2 % bei Zahlung 15 Tage
nach Lieferung der Waren eingeräumt. Entsprechend können auch alle eingegangenen Nettorechnungen nach 15 Tagen mit 2 % Skonto bezahlt werden.
SONDERKOSTEN
Sofern nicht anders vereinbart, werden keine Kosten für Steuern, Einfuhrzölle, Transport, Transportversicherung, Verpackung,
Verpackungsmaterial, Mehrwegbehälter, Dokumentation und Medien erhoben. Alle von NDI zu zahlenden Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern
sind hier und auf Rechnungen separat auszuweisen.
SCHADLOSHALTUNG
Wenn diese Bestellung Arbeiten umfasst, die auf dem Gelände von NDI auszuführen sind, oder wenn sich der Verkäufer infolge dieser
Bestellung auf dem Gelände von NDI aufhält, verpflichtet sich der Verkäufer, NDI schadlos zu halten und von allen Verlusten und Schäden,
die sich aus oder in Verbindung mit Arbeiten oder dem Aufenthalt auf dem NDI-Gelände ergeben, (einschließlich Ansprüchen Dritter
und Ansprüchen von Mitarbeitern des Verkäufers) freizustellen sowie bei den Arbeiten und dem Aufenthalt auf dem NDI-Gelände die
Sicherheitsvorschriften von NDI sowie alle anwendbaren Sicherheitsbestimmungen und anderen geltenden
Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, vor dem Beginn solcher Arbeiten oder eines solchen Aufenthalts auf dem NDI-Gelände, NDI einen zufriedenstellenden Nachweis über eine Haftpflicht-, Sachschaden- und Arbeitsunfallversicherung zu erbringen.
GARANTIE
Der Verkäufer garantiert, dass die Waren frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, den akzeptierten Mustern oder den Spezifikationen von NDI oder ggf. beidem entsprechen
und, falls sie für einen bestimmten Zweck bestellt wurden, für diesen Zweck geeignet sind. Waren, die hinsichtlich
Konstruktion, Material oder Verarbeitung als mangelhaft betrachtet werden, muss der Verkäufer reparieren oder ersetzen. Wenn diese Bestellung Ausrüstung umfasst, garantiert der Verkäufer
zudem, dass er diese bei einem Ausfall derselbigen ohne Verschulden von NDI innerhalb eines (1) Jahres ab Lieferdatum
kostenlos reparieren oder ersetzen wird.
PATENTGARANTIE
Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, NDI, seine Vertreter, Verkäufer und alle Personen, die die Waren verwenden, gegen alle Forderungen und Ansprüche zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten,
die sich aus Verletzungen oder angeblichen Verletzungen von patentierten oder angeblich patentierten Artikeln oder Erfindungen ergeben,
sowie alle Lizenzgebühren zu zahlen und auf eigene Kosten alle Klagen abzuwehren, die sich aus Verletzungen oder angeblichen Verletzungen
aufgrund der Nutzung und/oder des Weiterverkaufs der Waren ergeben, und alle daraus resultierenden Gebühren, Kosten und Entschädigungen zu zahlen.
ZUSTIMMUNG
Diese allgemeinen Bestellbedingungen können nicht geändert werden. Wenn der Verkäufer diese Bestellung auf seinem
eigenen Bestätigungs- oder Annahmeformular annimmt, gilt als vereinbart, dass diese Bestellbedingungen nicht durch die Bedingungen
auf dem Formular des Verkäufers geändert werden können. Es gelten ausschließlich diese Bestellbedingungen, es sei denn,
der Verkäufer schlägt schriftlich Änderungen vor, die von NDI schriftlich akzeptiert werden. Andernfalls gilt die Lieferung
der gesamten oder eines Teils der Waren als Zustimmung des Verkäufers zu diesen Bestellbedingungen.
VERTRAULICHKEIT
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dieser Bestellung von NDI bereitgestellten oder vom Verkäufer angefertigten
Informationen, Zeichnungen, Spezifikationen, Daten oder sonstigen Angaben vertraulich zu behandeln. Für den Fall, dass der Verkäufer eine Geheimhaltungsvereinbarung mit NDI abschließt oder abgeschlossen hat,
regeln die Bedingungen dieser Vereinbarung die Beziehung zwischen den Parteien und haben Vorrang vor diesem Absatz 15.
GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass die Waren in jeder Hinsicht den Anforderungen aller anwendbaren Gesetze, gesetzlichen
Vorschriften, Verordnungen oder sonstigen Rechtsakte entsprechen.
GESCHÄFTSGEBAREN UND COMPLIANCE-ANFORDERUNGEN FÜR LIEFERANTEN
(a) Der Verkäufer sichert zu, gewährleistet und bescheinigt, dass er alle im Rahmen dieser Bestellung erforderlichen Tätigkeiten in
Einklang mit allen geltenden nationalen, EU-weiten, bundesstaatlichen und lokalen Arbeits-, Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und -vorschriften ausübt.
(b) Der Verkäufer unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um:
(i) angemessene Umweltmanagementprogramme einzurichten und umzusetzen,
(ii) alle erforderlichen Umweltgenehmigungen einzuholen und einzuhalten sowie
(iii) sicherzustellen, dass keine Einleitungen in die Umwelt erfolgen, die gegen Gesetze und erteilte/erforderliche Genehmigungen verstoßen oder
anderweitig nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben würden.
(c) Der Verkäufer stellt seinen Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards entspricht.
(d) Der Verkäufer muss (i) die Achtung der Menschenrechte seiner Mitarbeiter sicherstellen, (ii) die geltenden Gesetze und
Vorschriften zu Löhnen und Arbeitszeiten einhalten und (iii) seinen Mitarbeitern die freie Wahl lassen, ob sie sich zum Zwecke von Tarifverhandlungen gemäß den örtlichen Gesetzen oder Vorschriften gewerkschaftlich
organisieren oder Vereinigungen beitreten möchten, und (iv) Diskriminierung, Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen verbieten.
(e) Der Verkäufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter im Zusammenhang mit Beschaffungsmaßnahmen, Transaktionen oder Geschäften
von NDI Mitarbeitern, Vertretern oder Kunden von NDI weder direkt noch indirekt etwas von Wert anbieten oder bereitstellen, einschließlich
Bargeld, Bestechungsgeldern, Geschenken, Bewirtung oder Schmiergeldern.
(f) Der Verkäufer versichert und garantiert, dass er weder Schmiergelder gezahlt noch gegen den Anti-Kickback Act von 1986, 41 U.S.C. 51-58,
zur Korruptionsbekämpfung verstoßen hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, NDI für alle Kosten,
Verbindlichkeiten oder administrativen Auflagen zu entschädigen, die NDI aufgrund von Verstößen oder mutmaßlichen Verstößen gegen
FAR 52.203-7, „Anti-Kickback Procedures“, durch den Verkäufer, seine Mitarbeiter, seine Unterauftragnehmer oder deren Mitarbeiter entstehen.
(g) Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der Anforderungen von Abschnitt 27 des „Office of Federal Procurement Policy Act“
(41 U.S.C. 423) in der durch Abschnitt 814 des Public Law 101-189 geänderten Fassung und der in FAR 3.104 enthaltenen
Durchführungsbestimmungen. Er verpflichtet sich ferner, NDI für alle Kosten und Verbindlichkeiten zu entschädigen, die NDI aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz oder Vorschriften durch den Verkäufer,
seine Mitarbeiter, seine Vertreter, seine Berater, seine Unterauftragnehmer oder deren Mitarbeiter entstehen.
18 ANWENDBARES RECHT
Diese Bestellung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
KONFLIKTMINERALIEN
NDI verpflichtet sich, bei der Beschaffung bestimmter Rohstoffe aus der Demokratischen Republik Kongo („DRK“) für die Produkte von NDI
„konfliktfrei“ zu sein oder zu werden. NDI ist über seine börsennotierte Muttergesellschaft zur Offenlegung verpflichtet, ob die von NDI hergestellten Produkte
bestimmte „Konfliktmineralien“ (Kassiterit, Wolframit, Columbit-Tantalit, Gold oder Derivate) enthalten, die aus der Demokratischen Republik Kongo oder einem angrenzenden Land stammen.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einführung und Umsetzung von Richtlinien, Due Diligence-Systemen und Managementsystemen, um
sicherzustellen, dass Mineralien, die in den an NDI gelieferten Waren enthalten sind, konfliktfrei sind. Darüber hinaus erklärt sich der Verkäufer bereit, auf Anfrage von NDI bestimmte Daten
zu seiner Lieferkette, die für geltende Berichtspflichten benötigt werden, zeitnah und im gewünschten Format bereitzustellen.
MITTEILUNGEN
Jegliche Mitteilung, Aufforderung oder sonstige Kommunikation (im Folgenden „Mitteilung“) ist schriftlich an den Verkäufer bzw. an NDI zu
richten und gilt als hinreichend übermittelt, wenn sie:
- a) persönlich während der normalen Geschäftszeiten an einem Werktag bei einem anerkannten Mitarbeiter der betreffenden Partei abgegeben,
- b) vorfrankiert per Post an die Partei gesendet,
- c) vorausbezahlt per Federal Express oder einem anderen international anerkannten Kurierdienst verschickt oder
- d) per Fax während der normalen Geschäftszeiten an einem Werktag auf eigene Kosten gesendet und ihr Eingang entweder per Post oder per
Kurierdienst, wie unter Punkt b) bzw. c) dieses Absatzes 18 beschrieben, an die Adresse von NDI bzw. des Verkäufers bestätigt wird oder sie
- e) per E-Mail während der normalen Geschäftszeiten an einem Werktag gesendet und ihr Eingang per vorausbezahltem Kurierdienst, wie oben
unter c) beschrieben, an die Adresse von NDI bzw. des Verkäufers bestätigt wird.
Jede gemäß diesem Absatz übermittelte Mitteilung gilt als eingegangen:
- a) bei persönlicher Zustellung oder Zustellung per Federal Express oder einem anderen international anerkannten Kurierdienst am Tag der Zustellung,
- b) bei vorfrankierter Post am fünften Werktag nach dem Versand (ohne Werktage, an denen es eine allgemeine Unterbrechung
der Postdienste gab),
- c) im Falle einer Zustellung per Fax eine Stunde nach dem Versand oder zu Geschäftsbeginn des ersten darauffolgenden Werktages,
falls der Tag, an dem die Mitteilung per Fax gesendet wurde, kein Werktag war, und
- d) im Falle einer Übermittlung per E-Mail an dem Tag, an dem die Bestätigung per vorausbezahltem Kurier zugestellt wird.
- PRODUKTHAFTUNG
Ist der Verkäufer für einen Produktschaden verantwortlich, so ist er verpflichtet, NDI auf erste Aufforderung von allen
Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Ursache im Einflussbereich des Verkäufers liegt und der Verkäufer
gegenüber Dritten haftbar ist. Eine sonstige oder konkurrierende Haftung des Verkäufers aufgrund anderer Anspruchsgründe bleibt davon
unberührt.
VERSICHERUNG
Während der Laufzeit dieses Vertrages ist der Verkäufer verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Gesamtversicherungssumme von
2 Mio. US-Dollar pro Schadenfall, die Personen- oder Sachschäden umfasst, zu unterhalten.
RÜCKRUFE
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Ausgaben zu erstatten, die NDI im Zusammenhang mit einem von NDI, einer staatlichen Behörde oder
irgendeiner anderen zuständigen Stelle initiierten Rückruf entstehen. Falls eine staatliche Behörde eine Rückrufaktion über NDI einleitet, wird NDI
den Verkäufer unverzüglich über eine solche Rückrufaktion unterrichten, um ihm die Möglichkeit zu geben, einzelne oder alle Aspekte der
Rückrufaktion auf eigene Kosten anzufechten.
KENNZEICHNUNGSPFLICHT
Der Verkäufer kennzeichnet Liefergegenstände und Materialien, die gefährliche Bestandteile und/oder Stoffe enthalten, gemäß den
einschlägigen Vorschriften und fügt ihnen die erforderlichen Informationen zur Verwendung, Verarbeitung und Entsorgung bei.
ABTRETUNGSVERBOT
Der Verkäufer darf die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte weder ganz noch teilweise ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von
NDI abtreten. NDI darf diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
DATENSCHUTZ
Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass er in Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Übertragung und Nutzung von Kundendaten (i) alle
geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften, einschließlich der, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“),
soweit anwendbar, (ii) die NDI-Datenschutzrichtlinie – https://www.ndigital.com/privacy-policy/ sowie (iii) allgemein anerkannte Branchenstandards einhält und (iv) sich
dabei auf den für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Umfang beschränkt. Wenn und soweit die DSGVO anwendbar ist, (i) wird der Verkäufer die DSGVO gemäß
seiner Rolle als Datenverantwortlicher bzw. Datenverarbeiter einhalten (gemäß Definition laut DSGVO).